Bequem wohnen – in jedem Alter

Der steigende Altersdurchschnitt der Deutschen wirkt sich auch auf unsere Wohnlandschaften aus, der Bedarf an altersgerechten Wohnungen steigt zunehmend. Möchten Sie Ihr Haus frühzeitig umrüsten und barrierefrei machen, können Sie dem Alter gelassen entgegensehen. Das Schönste daran: Der Staat hilft mit und zwar durch attraktive Förderungen für altersgerechten Umbau.

Geld vom Staat fürs altersgerechte Wohnen

Ins Alters- oder Pflegeheim will fast niemand. Insbesondere gilt dies für Menschen, die im Eigenheim oder in der Eigentumswohnung leben. Um einen Umbau zu finanzieren, der auch im Alter bequemes Wohnen möglich macht, stellt der Staat Zuschüsse bereit. Seit Oktober 2014 hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau das Förderprogramm „Altersgerechtes Umbauen – Investitionszuschuss Nr. 455“ aufgelegt. Ebenfalls genutzt werden kann das Förderprogramm „Altersgerechtes Umbauen Nr. 159“ als vergünstigter Kredit. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Antragsteller nur wenige Anforderungen erfüllen, so gibt es zum Beispiel keine Altersgrenze, auch denkmalgerechte Gebäude können gefördert werden. Nicht förderfähig sind Ferienhäuser oder Gewerbeobjekte, auch für Altenwohn- und Pflegeheime gibt es den Zuschuss zu den Baukosten nicht.

Geförderte Umbaumaßnahmen im Programm

Die Förderung der KfW bezieht sich auf Umbauten, die der Barrierereduktion im privaten Wohnen dienen. Dazu gehören zum Beispiel folgende Bereiche:

  • Außenwege zum Hauseingang, zu Stellplätzen und Garagen oder zu Entsorgungseinrichtungen
  • Eingangsbereiche und Wohnungszugang
  • Treppenumbau
  • Raumumbauten
  • Umbau und Modernisierung von Sanitärräumen
  • Erhöhung der Sicherheit durch Bedienelemente und Hilfssysteme
  • Schaffung von barrierearmen Gemeinschaftsräumen
  • Allgemeine Verbesserung des Wohnumfeldes

Möglich ist die Durchführung von Einzelmaßnahmen oder einem Maßnahmenpaket, mit dem ein Gebäude den Standard „Altersgerechtes Haus“ erreichen kann. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anzahl der beantragten Maßnahmen. Die genauen Zahlen sind auf der jeweiligen Seite der KfW zu finden. Ebenso ist das Programm mit anderen Maßnahmen wie zum Beispiel der energieeffizienten Sanierung kombinierbar.

Wenn die Hausbank streikt

Nicht immer sind die Banken bereit, die KfW-Kredite zu genehmigen und sie sind auch nicht verpflichtet dazu. Private Banken wollen lieber ihre eigenen Kredite zu ihren Konditionen vermitteln. Hier hilft nur Beharrlichkeit und die lohnt sich auch: Mit dem KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen Nr. 159“ können pro Wohneinheit bis zu 50.000 Euro beantragt werden und das bei einem effektiven Jahreszins ab 1 %. Notfalls sollten Sie dem Geldinstitut mitteilen, dass Sie sich nach einem anderen Partner für Ihre Geldangelegenheiten umsehen.

Die KfW – und was gibt es noch?

Nicht nur die KfW fördert den altersgerechten Umbau von Wohnungen und Häusern, ebenso können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse von der Pflegekasse, der Krankenkasse sowie von Land und Kommune gewährt werden. Kommt kein anderer Träger infrage, ist auch das Sozialamt ein möglicher Geldgeber.

Unser Tipp:

Vor jeder Förderung sollten die aktuellen Förderbedingungen gründlich studiert werden. In der Regel darf mit der Maßnahme auch erst dann begonnen werden, wenn der Antrag bewilligt ist. Dies schließt auch den Kauf von Baumaterialien ein.

Malerbetrieb Krähenbühl

Gerüstbau / Schimmelsanierung
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